10 Gebote der Feuerwehr
6. Die Rohrführer müssen sich über den Verbrauch der Wassermenge bewußt
sein und rechtzeitig "Wasser halt" verlangen, soweit nicht ein absperrbares
Strahlrohr dem Rohrführer zur Verfügung steht. Im allgemeinen sollen die Wehren
bei Neuankunft von Strahlrohren nur mehr solche ankaufen, die absperrbar
sind.
7. Jeder Gruppenkommandant muß auf seine Rohrführer beim Einsatz einwirken, daß nur so
viel Wasser gegeben wird, welches zur Bekämpfung notwendig ist ,damit nicht
durch unüberlegtes Spritzen durch das Wasser mehr Schaden gemacht wird, als das
Feuer gemacht hätte.
8. Die Feuerwehrmänner haben die Verpflichtung im Einsatz ihre volle Brandausrüstung
mit Helm, Rettungsleine und Atmungsgerät zu tragen, damit etwaige Unglücksfälle,
Kopfverletzungen, Rauchvergiftungen u.ä. vermieden werden können.
9. Jeder Gruppenkommandant hat zu sorgen, daß seine Mannschaft mit genügend
Beleuchtungs-, Ausrüstungs- und Rettungsgeräten ausrückt.
10. Disziplin an der Einsatzstelle ist Gebot für jeden Feuerwehrmann mit und ohne Dienstgrad,
d.h., daß jeder Auftrag, bzw. Befehl, der vom Einsatzleiter gegeben wird, auch
durchgeführt wird. Ruhe, Besonnenheit und Kameradschaft gehören ebenfalls zur
Tätigkeit auf der Brandstelle.