10 Gebote der Feuerwehr
1. Die zuerst anrückende Feuerwehr erkundet sich, ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind.
2. Der Kommandant oder dessen Beauftragter soll einen Platz einnehmen, von wo er die
notwendigen Einsatzbefehle und sonstigen Weisungen erteilen kann und daß
außerdem die zu Hilfe kommenden Feuerwehren ihr Eintreffen melden können.
3. Die nachrückenden Feuerwehren oder Löschgruppen haben sich beim Einsatzleiter,
Ortskommandanten oder Bezirksinspektor oder Kommandanten der Berufsfeuerwehr, je
nach Größe des Brandes, zu melden, damit der Einsatzleiter den Angriffsweg und
das Einsatzziel sowie die Wasserentnahme angeben kann. Diese Maßnahme ist
wichtig , damit nicht jede Löschgruppe oder jeder Rohrführer nach eigenem
Ermessen einen Angriff vorträgt, und Wasserschaden vermieden werden kann.
4. Die Rohrführer sollen und müssen mit Überlegung den Wasserstrahl am Brandobjekt
einsetzen und nicht blind in Feuerzungen oder in Rauch oder gar auf eine Mauer
spritzen, ohne dabei einen Löscherfolg zu erzielen.
5. Um Unfälle zu vermeiden, ist es verboten, einen Rohrführer alleine vorgehen zu lassen, denn
jedes Rohr ist durch 2 Mann zu betätigen. Bei einem B-Rohr genügen meistens 2
Mann nicht, daher ist ein dritter Mann unmittelbar am Rohr einzusetzen.